Drucken

Wissenswertes rund um den Energieausweis

Energieausweis (Energiepass) nach Energieeinsparverordnung EnEV 2013

Mit dem Energieausweis oder dem Energiepass werden Wohngebäude oder Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der EnEV 2013 energetisch bewertet. Die EnEV leitet sich von der EG-Richtlinie 2002/91/EG ab, um die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen. Hier können Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis ganz einfach und schnell online bestellen, indem Sie das entsprechende Formular für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude (Gewerbe Immobilien) bei uns auf dieser Seite ausfüllen und im Anschluß an uns versenden.

Energieausweis fürs Haus: Pflicht seit 2013

Jeder, der sein Wohneigentum neu vermietet, verpachtet oder verkaufen möchte, braucht dafür seit 1. Juli 2008 den Energieausweis. Die Einführung erfolgte stufenweise – je nach Baualter und Art des Gebäudes. Für Wohngebäude, die vor 1965 erbaut wurden, muss bereits seit 01. Juli 2008 ein Energieausweis erstellt werden. Für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden,ist dieser Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 notwendig. Bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es jedoch keine Aufforderung für einen Energieausweis.
Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 Pflicht. 

Seit 2013 gilt die Vorzeigepflicht

Seit Anfang des Jahres 2013 verpflichtet die europäische Gesetzgebung dazu, den Energieausweis nunmehr aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Die energetischen Angaben sind inzwischen sogar bei Wohnungsanzeigen und Verkäufen verpflichtend! Bei Zuwiederhandlung müssen Sie mit erheblichen Strafen rechnen. Den entsprechenden Energieausweis bekommen Sie bei uns.

Energieausweis warum?

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Die EnEV 2007 regelt auch die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.

Bisher existierten zur energetischen Qualität von Wohngebäuden häufig keine objektiven Angaben, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird. Gerade in der privaten Nutzung besteht das größte Potenzial, Energiekosten zu senken.

Der Energieausweis zeigt objektiv auf einer Farbskala (von grün bis rot), wie es um den Energieverbrauch eines Gebäudes bestellt ist und schlägt Maßnahmen zur Reduzierung vor.

Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe an die Hand.

Was steht im Energieausweis und wie sieht er aus:

Der Energieausweis beinhaltet Kennwerte über die Gesamt-Energieeffizienz des Objektes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Der Ausweis besteht aus mehreren Seiten. Auf der ersten Seite sind grundlegende Informationen zum Gebäude aufgeführt.Auf den Folgeseiten wird der errechnete Energieverbrauchs- bzw. Energiebedarfskennwert des betrachteten Gebäudes dargestellt:Der Wert wird in kWh pro Quadratmeter Nutzfläche für ein Jahr [kWh/(m²·a)] angegeben und als Pfeil auf einer Farbskala,dem so genannten Bandtachometer, zwischen 0 und 250 angezeigt. So ist die Bedeutung des Wertes auf Anhieb einschätzbar.Auf den folgenden Seiten werden allgemeine Erläuterungen zum Energieausweis aufgeführt und Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz gegeben.